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Kanzlei |
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Die Kanzlei Volz befasst sich fachübergreifend mit Familienrecht (Scheidung, Unterhalt, Vermögens-auseinandersetzung) bzw. Erbrecht und dem Steuerrecht. Miet- und Baurecht sowie Personenschadensrecht gehören auch zu den Praxisgegenständen. Soweit Rechtsgebiete nicht durch die Kanzlei Volz abgedeckt werden können, bestehen gute Kontakte zu versierten Kollegen, an welche die Mandantschaft empfohlen werden kann. Wie beispielsweise im Rahmen der Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Marcus Wirth, welcher unter anderem auf den Gebieten des Arbeitsrechts und des Strafrechts tätig ist
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