Kanzlei



Recht zu haben bedeutet nicht, auch Recht zu bekommen. Immer mehr rechtliche Regelungen machen das Leben komplizierter; ob geschäftlich oder privat. Es bedarf kompetenter Betreuung, um die eigenen Interessen zu wahren.

Die Kanzlei Volz befasst sich fachübergreifend mit Familienrecht (Scheidung, Unterhalt, Vermögens-auseinandersetzung) bzw. Erbrecht und dem Steuerrecht.

Miet- und Baurecht sowie Personenschadensrecht gehören auch zu den Praxisgegenständen.

Soweit Rechtsgebiete nicht durch die Kanzlei Volz abgedeckt werden können, bestehen gute Kontakte zu versierten Kollegen, an welche die Mandantschaft empfohlen werden kann. Wie beispielsweise im Rahmen der Bürogemeinschaft mit  Rechtsanwalt Marcus Wirth, welcher unter anderem auf den Gebieten des Arbeitsrechts und des Strafrechts tätig ist